Guhl Technologies - Inh. Rüdiger Guhl , 40721 Hilden Ihre Hotline: 02103 - 94 16 865 ²

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Rüdiger Guhl Technologies
1. Geltungsbereich
1.1 Die Lieferungen und Leistungen der Firma Guhl Technologies erfolgen ausschließlich zu den nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen und den Bestimmungen in der jeweils gültigen Fachhandelspreisliste, soweit nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. Auf die den Vertragsprodukten beiliegenden Lizenzbedingungen der Hersteller wird ergänzend Bezug genommen.
1.2 Entgegenstehende oder von den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Firma Guhl Technologies abweichende Bedingungen des Kunden erkennt Guhl Technologies nicht an, es sei denn, Guhl Technologies hätte ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform. Die Allgemeinen Geschäfts-bedingungen der Firma Guhl Technologies gelten auch dann, wenn Guhl Technologies in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Bedingungen des Kunden die Lieferungen an den Kunden vorbehaltlos ausführt. Zusagen und Nebenabreden bedürfen der schriftlichen Bestätigung von Guhl Technologies.

2. Lieferungen und Leistungen
2.1 Die Angebote von Guhl Technologies sind freibleibend und unverbindlich und verstehen sich vorbehaltlich der Selbstbe-lieferung durch unseren Lieferanten. Ein Vertrag kommt erst mit der schriftlichen Auftragsbestätigung von Guhl Technologies, spätestens jedoch durch Annahme der Lieferung durch den Kunden zustande.
2.2 Dem Kunden zumutbare technische und gestalterische Abweichungen von Angaben in Prospekten, Katalogen und schrift-lichen Unterlagen sowie Modell-, Konstruktions- und Materialänderungen im Zuge des technischen Fortschritts und der weiteren Entwicklung bleiben vorbehalten, ohne daß hieraus Rechte gegen Guhl Technologies hergeleitet werden können.
2.3 Das Recht zu zumutbaren Teillieferungen und deren Fakturierung bleibt Guhl Technologies ausdrücklich vorbehalten.
2.4 Vereinbarte Liefertermine gelten als eingehalten, wenn das Vertrags-produkt zum vereinbarten Liefertermin dem Frachtführer übergeben wurde, soweit keine anderweitige ausdrückliche schriftliche Vereinbarung getroffen wurde. Verzögert sich die Versendung versandbereiter Ware aus Gründen, die nicht von Guhl Technologies zu vertreten sind, so können die Vertragsprodukte auf Kosten und Gefahr des Kunden eingelagert werden.
2.5 Der Liefertermin wird nach dem voraussichtlichen Leistungsvermögen von Guhl Technologies vereinbart und versteht sich unverbindlich und vorbehaltlich rechtzeitiger Selbstbelieferung und unvorhergesehener Umstände und Hindernisse, unabhängig davon, ob diese bei Guhl Technologies oder beim Hersteller eintreten, insbesondere höhere Gewalt, staatliche Maßnahmen, Nichterteilung behördlicher Genehmigungen, Arbeits-kämpfe jeder Art, Sabotage, Rohstoffmangel, unverschuldete verspätete Materialanlieferungen. Derartige Ereignisse verlängern den Liefertermin entsprechend und zwar auch dann, wenn sie während eines bereits einge-tretenen Verzuges auftreten. Verlängert wird auch eine in diesem Falle evtl. vom Kunden gesetzte Nachfrist um die Dauer des unvorhergesehenen Ereignisses. Sollte Guhl Technologies mit einer Lieferung mehr als vier Wochen in Verzug geraten, kann der Kunde nach einer schriftlich gesetzten, angemessenen Nachfrist unter Ausschluß weiterer Ansprüche vom Vertrag zurücktreten. Ein Anspruch des Kunden auf Schadenersatz wegen Lieferverzug ist im Fall gewöhnlicher Fahrlässigkeit ausgeschlossen, im übrigen ist die Haftung auf die Höhe des vorhersehbaren Schadens, maximal jedoch 5% des Lieferwerts, begrenzt. Guhl Technologies behält sich das Recht vor, vom Vertrag zurückzutreten, wenn die durch eines der o.g. Ereignisse hervorgerufene Lieferverzögerung länger als sechs Wochen andauert und dies nicht von Guhl Technologies zu vertreten ist.

3. Prüfung und Gefahrübergang
3.1. Der Kunde hat die Ware unverzüglich nach Erhalt auf Vollständigkeit und Übereinstimmung laut Rechnung zu überprüfen. Unterbleibt eine Rüge inner-halb von sechs Tagen so gilt die Ware als ordnungsgemäß und vollständig geliefert, es sei denn, daß es sich um eine Mangel handelt, der bei der Untersuchung nicht erkannbar war.
3.2 Unwesentliche Mängel, die die Funktionstüchtigkeit des Liefergegenstan-des nicht beeinträchtigen, berechtigen den Kunden nicht zu einer Verweigerung der Abnahme.
3.3 Die Gefahr geht mit Übergabe des Vertragsproduktes an den Frachtführer, dessen Beauftragten oder andere Personen, die von Guhl Technologies benannt sind, auf den Kunden über. Soweit sich der Versand ohne Verschulden von Guhl Technologies verzögert oder unmöglich wird, geht die Gefahr mit Meldung der Versandbereitschaft auf den Kunden über. Die Bestimmungen aus 3.3 gelten auch bei Rücksendungen nach Mängelbeseitigung bzw. entgeltlicher Serviceleistung an den Kunden.

4. Preise und Zahlungsbedingung
4.1 Die sich aus der jeweils gültigen Fachhandelspreisliste ergebenden Preise verstehen sich ab Auslieferungslager von Guhl Technologies. Mehrwertsteuer und andere gesetzliche Abgaben im Lieferland sowie Verpackung, Transport-kosten, Transportversicherung, Umwelt- und Abwicklungspauschale werden dem Kunden entsprechend der jeweils geltenden Fachhandelspreisliste berechnet.
4.2 Guhl Technologies behält sich das Recht vor, den Preis angemessen zu erhöhen, wenn nach Abschluß des Vertrages Kostenerhöhungen insbesondere auf Grund von Preiserhöhungen von Seiten der Lieferanten oder von Wechsel-kursschwankungen bei Guhl Technologies eintreten. Diese wird Guhl Technologies dem Kunden auf Verlangen nachweisen.
4.3 Zahlungen sind sofort nach Rechnungsstellung ohne jeden Abzug fällig. Rechnungsstellung erfolgt mit Lieferung. Schecks werden lediglich erfüllungs-halber angenommen. Bei Überschreitung der Zahlungstermine steht Guhl Technologies ohne weitere Mahnung ein Anspruch auf Verzugszinsen in Höhe von 5% über dem jeweils gültigen Basiszinssatz der Europäischen Zentral-bank zu. Das Recht zur Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadens bleibt unberührt.
4.4 Guhl Technologies ist berechtigt, trotz anderslautender Bestimmungen des Kunden, Zahlungen zunächst auf dessen ältere Schulden anzurechnen. Sind bereits Kosten und Zinsen durch Verzug entstanden, so ist Guhl Technologies berechtigt, die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistungen anzurechnen.
4.5 Eine Aufrechnung oder die Geltendmachung eines Zurückbehaltungs-rechtes wegen von uns nicht anerkannter oder nicht rechtskräftig festgestellter Gegenansprüche ist ausgeschlossen.
4.6 Soweit von den obenstehenden Zahlungsbedingungen ohne rechtfertigenden Grund abgewichen wird, kann Guhl Technologies jederzeit wahlweise Lieferung Zug um Zug gegen Barzahlung, Vorleistung oder Sicherheitsleistung verlangen. Alle offenen Forderungen einschließlich derjenigen, für die Guhl Technologies Wechsel hereingenommen hat oder für die Ratenzahlung vereinbart ist, werden sofort fällig.
4.7 Die gewählte Zahlungskondition besteht hinsichtlich des von Guhl Technologies für jeden Einzelauftrag vergebenen Kreditlimits. Bei Überschrei-ten des jeweils aktuell festgelegten Kreditlimits behält sich Guhl Technologies vor, den restlichen Auftragswert als Vorkasse anzufordern. Im Fall einer nachträglich eintretenden Änderung der Bonität ist Guhl Technologies berech-tigt, Zahlung Zug um Zug gegen Lieferung bzw. entsprechende Sicherheits-leistungen anzufragen und bei Nichterfüllung vom Vertrag zurückzutreten.

5. EURO
5.1 Alle sich aus der Geschäftsbeziehung ergebenden Zahlungsverpflichtungen und im Zusammenhang damit stehenden sonstigen finanziellen Verpflich-tungen gelten als in EURO vereinbart. Insbesondere können sämtliche kaufmännische Geschäftspapiere, wie Bestellungen, Auftragsbestätigungen, Rechnungen, Gutschriften etc. in EURO ausgestellt werden.
5.2 Alle Bestimmungen, die eine Bezugnahme auf den Diskontsatz der Deutschen Bundesbank beinhalten, werden in eine Bezugnahme auf den gül-tigen Referenzzinssatz / Basiszinssatz der Europäische Zentralbank geändert.
5.3 Sofern die Aufrechnung, Verrechnung oder Techniken vergleichbarer Wirkung gestattet sind, können diese für Geldschulden unabhängig von deren Währungsbezeichnung in EURO vorgenommen werden.
6. Eigentumsvorbhalt
6.1 Das Vertragsprodukt bleibt Eigentum von Guhl Technologies bis zur Erfüllung aller, auch zukünftiger Forderungen aus diesem Vertrag und darüber hinaus aus der gesamten Geschäftsbeziehung mit dem Kunden.
6.2 Der Kunde ist widerruflich zur Weitergabe der Vorbehaltsware im ord-nungsgemäßen Geschäftsverkehr unter Eigentumsvorbehalt berechtigt, soweit er seinerseits unter eigenem Eigentumsvorbehalt weiterverkauft, nicht aber zur Verpfändung oder Sichergeitsübereignung in irgendeiner Form. Bei
Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware hat der Kunde auf das Eigentum von Guhl Technologies hinzuweisen und Guhl Technologies unverzüglich zu unterrichten.
6.3 Bei Verbindund, Verarbeitung oder Vermischung der Vorbehaltsware mit Guhl Technologies nicht gehörenden Waren erwirbt Guhl Technologies Miteigentum anteilig im Verhältnis des Rechnungswertes der Vorbehaltsware zur übrigen Ware. Be- und Verarbeitung erfolgen für Guhl Technologies als Hersteller i.S.d. §950BGB, ohne Guhl Technologies zu verpflichten. An der verarbeiteten Ware entsteht Miteigentum von Guhl Technologies im Sinne der vorstehenden Bestimmungen.
6.4 Bei Zahlungsverzug, auch aus anderen und zukünftigen Lieferungen oder Leistungen von Guhl Technologies an Kunden, oder bei Vermögensverfall des Kunden darf Guhl Technologies zur Geltendmachung des Eigentumsvor-behaltes an der Vorbehaltsware die Geschäftsräume des Kunden betreten und die Vorbehaltsware an sich nehmen.
6.5 Die Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes oder die Pfändung des Liefergegenstandes durch Guhl Technologies gelten nicht als Vertragsrücktritt, sofern der Kunde Kaufmann ist.
6.6 Der Kunde tritt seine Forderungen aus der Weitergabe der Vorbehaltsware im jeweiligen Rechnungswert der Vorbehaltsware bereits zum Zeitpunkt der Bestellung im voraus an Guhl Technologies ab. Der Kunde bleibt zur Einzie-hung auch nach der Abtretung berechtigt. Guhl Technologies ist dessen unge-achtet im Rahmen des ordnungsgemäßen Geschäftsganges einziehungsbe-rechtigt, wird von diesem Recht aber nur Gebrauch machen im Falle des Zahlungsverzugs oder bei einem Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens durch den Kunden. Auf Verlangen von Guhl Technologies wird der Kunde die abgetretenen Forderungen benennen, erforderliche Angaben machen, Unter-lagen aushändigen und den Schuldnern die Abtretung mitteilen. Guhl Technologies darf zur Sicherung seiner Zahlungsansprüche jederzeit diese Abtretung offenlegen.
6.7 Die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt Guhl Technologies. Für die Bewertung der Sicherheiten ist bei der Vorbehaltsware der zur Zeit des Freigabeverlangens geltende Netto-Listenpreis von Guhl Technologies maßgeblich, bei abgetretenen Forderungen ist vom Netto-Rechnungsbetrag abzüglich eines Sicherheitsabschlags von 30% auszugehen. Handelt es sich um Forderungen , bei welchem der Abnehmer des Kunden bereits in Zah-lungsverzug ist oder Tatsachen bekannt sind, die berechtigten Grund zu der Annahme geben, daß ein Ausfall zu befürchten ist, so beträgt der Abschlag 50%. Bei wegen Verbindung, Vermischung oder Verarbeitung nur in Form von Miteigentum bestehenden Sicherheiten ist vom Netto-Listenpreis der von Guhl Technologies gelieferten Ware abzüglich eines Abschlags von 30% auszugehen.
6.8 Für Test- und Vorführzwecke gelieferte Gegenstände bleiben im Eigentum von Guhl Technologies. Sie dürfen vom Kunden nur aufgrund gesonderter Vereinbarung mit Guhl Technologies über den Test- und Vorführzweck hinaus benutzt werden.

7. Gewährleistung
7.1 Guhl Technologies gewährleistet, daß die Vertragsprodukte nicht mit wesentlichen Mängeln, zu denen auch das Fehlen zugesicherter Eigenschaften gehört, behaftet sind. Die Herstellung der Vertragsprodukte erfolgt mit der gebotenen Sorgfalt. Die Parteien sind sich jedoch darüber bewußt, daß es nach dem Stand der Technik nicht möglich ist, Fehler der Software unter allen Anwendungsbedingungen auszuschließen.
7.2 Guhl Technologies gewährleistet, das die Vertragsprodukte in der Produktinformation allgemein zutreffend beschrieben und in diesem Rahmen grundsätzlich einsatzfähig sind. Die technischen Daten und Beschreibungen in der Produktinformation allein stellen keine Zusicherung bestimmter Eigenschaften dar. Eine Zusicherung von Eigenschaften im Rechtssinne ist nur dann gegeben, wenn die jeweiligen Angaben von Guhl Technologies schriftlich bestätigt wurden. Guhl Technologies übernimmt keine Gewähr dafür, daß die Programm funktionen den Anforderungen des Kunden genügen bzw. in der von ihm getroffenen Auswahl zusammenarbeiten.
7.3 Von der Gewährleistung ausgeschlossen sind insbesondere Mängel bzw. Schäden, die zurückzuführen sind auf: betriebsbedingte Abnutzung und normalen Verschleiß/ unsachgemäßen Verbrauch/ Bedienungsfehler und fahrlässiges Verhalten des Kunden/ Betrieb mit falscher Stromart oder -spannung sowie Anschluß an ungeeignete Stromquellen/ Brand , Blitzschlag, Explosion oder netzbedingte Überspannungen/ Feuchtigkeit alles Art/ falsche oder fehlerhafte Programm-, Software- und/oder Verarbeitungsdaten sowie jegliche Verbrauchsteile, es sei denn, der Kunde weist nach, daß diese Umstände nicht unsächlich für den gerügten Mangel sind. Die Gewährleistung entfällt ferner, wenn Serien-Nummer, Typbezeichnung oder ähnliche Kennzeichen enfernt oder unleserlich gemacht werden.
7.4 Die Gewährleistungsfrist beträgt sechs Monate und beginnt mit Ablieferung. Dieses Frist ist eine Verjährungsfrist und gilt auch für den Ersatz von Mangelfolgeschäden, soweit keine Ansprüche aus unerlaubter Handlung geltend gemacht werden. Gewährungsansprüche sind nicht übertragbar. Unabhängig davon gibt Guhl Technologies etwaige weitergehende Garantie- und Gewährleistungszusagen der Hersteller in vollem Umfang an der Kunden weiter, ohne dafür selbst einzustehen.
7.5 Im Gewährleistungsfall erfolgt nach Wahl von Guhl Technologies Nachbesserung oder Ersatzlieferung . Ersetzte Teile gehen in das Eigentum von Guhl Technologies über. Falls Guhl Technologies Mängel innerhalb einer angemessenen, schriftlich gesetzten Nachfrist nicht beseitigt, ist der Kunde berechtigt, entweder die Rückgängigmachung des Vertrages oder eine angemessene Minderung des Kaufpreises zu verlangen.
7.6 Im Falle der Nachbesserung übernimmt Guhl Technologies die Arbeitskosten. Alle sonstigen Kosten der Nachbesserung sowie die mit einer Ersatzlieferung verbundenen Nebenkosten, insbesondere die Transportkosten für das Ersatzstück, trägt der Kunde, soweit diese sonstigen Kosten zum Auftragswert nicht außer Verhältnis stehen.
7.7 Ergibt die Überprüfung einer Mängelanzeige, daß ein Gewährleistungsfall nicht vorliegt, ist Guhl Technologies berechtigt, alle Aufwendungen ersetzt zu verlangen. Kosten der Überprüfung und Reparatur werden zu den jeweils gültigen Servicepreisen von Guhl Technologies berechnet.
7.8 Alle weiteren oder anderen als in diesen Bestimmungen vorgesehenen Ansprüche des Kunden, gleich aus welchem Rechtsgrund, sind ausge-schlossen, soweit sich nicht aus diesen Bestimmungen etwas anderes ergibt.
7.9 Bei Inanspruchnahme der Gewährleistung/Garantie sowie bei kostenpflichtigen Reparaturaufträgen und Retouren jeglicher Art hat der Kunde die Abwicklungsrichtlinien des After Sales Management Centers in der jeweils gültigen Fassung bzw. die entsprechenden Verfahrensweisen in der jeweils gültigen Guhl Technologies Fachhandeslpreisliste zu beachten.

8. Gewerbliche Schutzrechte und Urheberrechte Dritter
8.1 Guhl Technologies übernimmt keine Haftung dafür, daß die Vertrags-produkte keine gewerblichen Schutzrechte oder Urheberrechte Dritter verletzen. Der Kunde hat Guhl Technologies von allen gegen ihn aus diesem Grund erhobenen Ansprüchen unverzüglich in Kenntnis zu setzen.
8.2 Soweit die gelieferten Produkte nach Entwürfen oder Anweisungen des Kunden gefertigt wurden, hat der Kunde Guhl Technologies von allen Ansprüchen freizustellen, die von Dritten aufgrund der Verletzung gewerblichen Schutzrechte und Urheberrechte geltend gemacht werden. Etwaige Prozeßkosten sind angemessen zu bevorschussen.

9. Haftung und weitergehende Gewährleistung
9.1 Soweit sich aus diesen Bestimmungen nichts anderes ergibt sind weitergehende Ansprüche des Kunden gleich aus welchen Rechtsgründen ausgeschlossen. Guhl Technologies haftet deshalb nicht für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind, insbesondere haftet Guhl Technologies nicht für entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden des Kunden. Der Ausschluß gilt insbesondere auch für Ansprüch wegen Verschuldens bei Vertragsschluß, Verletzung von Nebenpflichten und Produzentenhaftung gem. § 823 BGB.
9.2 Diese Haftungsfreizeichnung gilt nicht, wenn die Schadensursache auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit beruht. Sie gilt ferner dann nicht, wenn der Kunde wegen des Fehlens einer das Folgeschadensrisiko umfassenden Eigenschaftssicherung Schadensersatzansprüche wegen Nichterfüllung geltend macht.
9.3 Sofern Guhl Technologies fahrlässig eine vertragswesentliche Pflicht verletzt, ist die Ersatzpflicht für Sach- und Personenschäden von Guhl Technologies auf die Ersatzleistung seiner Produkthaftpflicht Versicherung begrenzt. Die Ersatzpflicht ist in jedem Fall auf den im Zeitpunkt des Vertragsschlusses vorhersehbaren Schaden begrenzt.
9.4 Vorstehende Haftungsauschlüsse und Begrenzungen gelten nicht für Ansprüche gemäß Produkthaftungsgesetz oder wegen anfänglichem Unvermögen oder von Guhl Technologies zu vertretender Unmöglichkeit. Soweit eine Haftung von Guhl Technologies ausgeschlossen oder begrenzt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

10. Export- und Importgenehmigungen
10.1 Von Guhl Technologies gelieferte Produkte und technisches Know-how sind zur Benutzung und zum Verbleib in dem mit dem Kunden vereinbarten Lieferland bestimmt. Die Wiederausfuhr von Vertragsprodukten einzel oder in systemintegrierter Form ist für den Kunden genehmigungspflichtig und unterliegt grundsätzlich den Außenwirtschaftsvorschriften der Bundesrepublik Deutschland bzw. des anderen mit dem Kunden vereinbarten Lieferlandes. Der Kunde muß sich über diese Vorschriften selbstständig nach deutschen Bestimmungen beim Bundesausfuhramt 65760 Eschborn/Taunus, nach US-Bestimmungen beim US-Department of Commerce, Office of Export Administration, Washington D.C. 20230, erkundigen. Unabhängig davon, ob der Kunde den endgültigen Bestimmungsort der gelieferten Vertragsprodukte angibt, obliegt es dem Kunden in eigener Verantwortung, die ggf. notwendige Genehmigung der jeweils zuständigen Außenwirtschaftsbehörden einzuholen, bevor er solche Produkte exportiert.
10.2 Jede Weiterlieferung von Vertragsprodukten durch Kunden an Dritte, mit und ohne Kenntnis von Guhl Technologies, bedarf gleichzeitig der Übertragung der Exportgenehmigungsbedingungen. Der Kunde haftet für die ordnungs-gemäße Beachtung dieser Bedingungen gegenüber Guhl Technologies.

11. EG-Einfuhrumsatzsteuer
11.1 Soweit der Kunde seinen Sitz außerhalb Deutschlands hat, ist er zur Einhaltung bezüglich der Regelung der Einfuhrumsatzsteuer der Europäischen Union verpflichtet. Hierzu gehört insbesondere die Bekanntgabe der Umsatzsteueridentifikationsnummer an Guhl Technologies ohne gesonderte Anfrage. Der Kunde ist verpflichtet, auf Anfrage die notwendigen Auskünfte hinsichtlich seiner Eigenschaft als Unternehmer, hinsichtlich der Verwendung und des Transports der gelieferten Waren sowie hinsichtlich der statistischen Meldepflicht an Guhl Technologies zu erteilen.
11.2 Der Kunde ist verpflichtet, jeglichen Aufwand -insbesondere eine Bear-beitungsgebühr der bei Guhl Technologies aus mangelhaften bzw. fehlerhaften Angaben des Kunden zur Einfuhrumsatzsteuer entsteht, zu ersetzen.
11.3 Jegliche Haftung von Guhl Technologies aus den Folgen der Angaben des Kunden zur Einfuhrumsatzsteuer bzw. den relevanten Daten hierzu ist ausgeschlossen, soweit von Seiten Guhl Technologies nicht Vorsatz bzw. grobe Fahrlässigkeit vorliegt.

12. Allgemeine Bestimmungen
12.1 Der Kunde ist nicht berechtigt, seine Ansprüche aus dem Vertrag abzutreten.
12.2 Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Hilden, wenn der Kunde Vollkaufmann ist. Guhl Technologies ist jedoch berechtigt, den Kunden an jedem anderen gesetzlichen Gerichtsstand zu verklagen.
12.3 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Das Wiener UN-Abkommen (UNCITRAL) über den internationalen Warenverkehr ist ausgeschlossen.
12.4 Die Auftragsabwicklung erfolgt innerhalb von Guhl Technologies mit Hilfe automatischer Datenverarbeitung. Der Kunde erteilt hiermit seine ausdrückliche Zustimmung zur Verarbeitung der Guhl Technologies im Rahmen ver-traglicher Beziehungen bekanntgewordenen und zur Auftragsabwicklung notwendigen Daten. Der Kunde ist auch damit einverstanden, daß Guhl Technologies die aus der Geschäftsbeziehung mit ihm erhaltenen Daten im Sinne des Datenschutzgesetzes für geschäftliche Zwecke von Guhl Technologies verwendet.
12.5 Sollte eine oder mehrere Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden oder dieser Vertragstext eine Regelungslücke enthalten, so werden die Vertragsparteien die unwirksame oder unvollständige Bestimmung durch angemessene Regelung ersetzen oder ergänzen, die dem wirtschaftlichen Zweck oder gewählten Regelung weitestgehend entsprechen.
Die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen bleibt davon unberührt.

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¹ Abbildung kann abweichen
² Aus dem Festnetz zum üblichen Festnetztarif